Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden
Eingebürgerten ehemaligen Ausländern kann der deutsche Pass nach einigen Jahren nicht mehr genommen werden. Das gilt selbst dann, wenn sie sich die deutsche Staatsbürgerschaft durch falsche Angaben erschlichen haben, urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen. (Az: 5 C 4.07 und weitere
Wie schon 2006 das Bundesverfassungsgericht kritisierten sie, dass der Gesetzgeber bislang keine ausreichend klare Regelung getroffen habe.
Zitat
14.02.2008 17:19 Uhr
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/535/158112/
Wie schon 2006 das Bundesverfassungsgericht kritisierten sie, dass der Gesetzgeber bislang keine ausreichend klare Regelung getroffen habe.
Absicht oder Dummheit ?? Meine Vermutung , Absicht der rot-grünen Gutmenschen
Felix
Abgelegt unter : Zuwanderung | Getaggt: arglistig, arglistige Täuschung, Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Einbürgerung, Gesetzgeber, rückgängig, Täuschung, Urteil, Zuwanderung
Ich wette, dies ist das einzige Land, in dem das geht.
Einfach irre unsere Politiker. So dumm ist kein normaler Mensch , kann nur Absicht sein wer solche
Gesetze macht. Diese rot-grünen Gutmenschen wollen Deutschland in ein Chaos stürtzen. Deutschland ein Vielvölkerstaat ?? viel Spaß beim kommenden Bürgerkrieg