Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden

Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden  hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Eingebürgerten ehemaligen Ausländern kann der deutsche Pass nach einigen Jahren nicht mehr genommen werden. Das gilt selbst dann, wenn sie sich die deutsche Staatsbürgerschaft durch falsche Angaben erschlichen haben, urteilte am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen. (Az: 5 C 4.07 und weitere

 Wie schon 2006 das Bundesverfassungsgericht kritisierten sie, dass der Gesetzgeber bislang keine ausreichend klare Regelung getroffen habe.

 Zitat

 14.02.2008    17:19 Uhr

 http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/535/158112/

 

Wie schon 2006 das Bundesverfassungsgericht kritisierten sie, dass der Gesetzgeber bislang keine ausreichend klare Regelung getroffen habe.

 

Absicht oder Dummheit ?? Meine Vermutung , Absicht der rot-grünen Gutmenschen

 

Felix

 

 

2 Responses to “Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden”

  1. Ich wette, dies ist das einzige Land, in dem das geht.

  2. Einfach irre unsere Politiker. So dumm ist kein normaler Mensch , kann nur Absicht sein wer solche
    Gesetze macht. Diese rot-grünen Gutmenschen wollen Deutschland in ein Chaos stürtzen. Deutschland ein Vielvölkerstaat ?? viel Spaß beim kommenden Bürgerkrieg

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