Falschangaben bei Einbürgerung nicht strafbar

Falschangaben bei Einbürgerung nicht strafbar

Integration mit strengeren Gesetzen

„Die Einbürgerung ist ein bedeutender Akt“

26.04.2008         13:13 Uhr

 

Uwe Schünemann: Wir hatten den Fall, dass ein Pakistani eine Deutsche geheiratet hat aber in Pakistan bereits verheiratet war. Er ist dann im Urlaub allein nach Pakistan gefahren und hat dort mit seiner pakistanischen Frau Kinder bekommen. Nachdem er nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, ließ er sich von der deutschen Frau scheiden und versuchte dann, seine pakistanische Frau mit den Kindern nach Deutschland zu holen. Die Geschichte kam raus – aber wir konnten dagegen nicht vorgehen.

 sueddeutsche.de: Warum gibt es solche Gesetzeslücken?

Uwe Schünemann: Das ist wahrscheinlich beim Staatsangehörigkeitsrecht übersehen worden.

 sueddeutsche.de: Handelt es sich da nicht nur um Einzelfälle?

Uwe Schünemann: Wir haben keine Statistik geführt, weil Falschangaben nicht strafbar sind. Aber die Ausländerbehörden sagen schon, dass es keine Einzelfälle sind. Immer wieder machen Menschen falsche Angaben über die Herkunft oder legen falsche Papiere vor.

 Zitat

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/979/171477/

 

Falschangaben bei Einbürgerung nicht strafbar. Wir können dagegen nicht vorgehen. Ist so mal einfach übersehen worden.

 Na toll ihr überbezahlten unfähigen Politiker.

 

Felix

Eine Antwort schreiben