Neukölln , blutige Fehden zwischen arabischen und afrikanischen Dealern
Im Neuköllner Volkspark Hasenheide toben blutige Fehden rivalisierender Banden. Die Situation zwischen arabischen und afrikanischen Dealern droht zu eskalieren.
15 von ihnen drangen mit Macheten, Knüppeln und Schwertern……..
Einen Tag später griffen 15 Afrikaner an der angrenzenden Graefestraße zwei Araber mit Fahrradketten, Messern und Macheten an.
Zitat
Stand: Donnerstag, 22. Mai 2008, 21:51 Uhr
http://www.morgenpost.de/desk/2024612.html
Hoffentlich haben auch alle einen deutschen Paß , denn Deutschland braucht Zuwanderer für die Wirtschaft und für die Rente
Einfach irre die Zustände in Deutschland.
Felix
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nicht nur in Berlin machen sich Afrikanischen Drogendealer breit:
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=88079
Polizei stellt über 100 Kilogramm Khat sicher
Niederkrüchten (ddp-nrw). Beamte der Autobahnpolizei haben bei einer Kontrolle auf der A 52 bei Niederkrüchten (Kreis Viersen) 102 Kilogramm der berauschenden Khat-Pflanze sichergestellt. Die Blätter wurden im Auto zweier somalischer Staatsbürger gefunden, wie ein Polizeisprecher mitteilte.
Bei Khat handelt es sich um im ostafrikanischen und arabischen Raum angebaute Blattpflanzen, die bis zu zehn Metern hoch werden können. Das in Afrika seit Jahrhunderten bekannte Rauschmittel kann auch als Teeaufguss zubereitet werden. Überwiegend werden aber die frischen Blätter und die jungen Triebe gekaut und wieder ausgespuckt.
Der Wirkstoffgehalt ist in den frischen Blättern am höchsten. Für eine berauschende Tagesdosis benötigt man etwa 300 bis 500 Gramm Blätter. Beim Kauen wird ein Wirkstoff über die Mundschleimhaut aufgenommen, der wie ein schwaches Amphetamin wirkt. Nach dem Betäubungsmittelrecht ist seit 1988 der Besitz und der Konsum der Khat-Pflanze in Deutschland strafbar. Khat hat ein hohes Suchtpotenzial und macht vorwiegend psychisch abhängig.
Gegen die beiden Fahrzeuginsassen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihnen drohen mehrjährige Haftstrafen. Sie sollten am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt werden.
23.05.2008 SR